Zu unseren zentralen Aufgaben gehört die Erstellung von Brandschutznachweisen und -konzepten, die gemäß Bauvorlagenverordnung für die Erteilung einer Baugenehmigung erforderlich sind. Solche Nachweise oder Konzepte sind bei Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 5 sowie bei Sonderbauten vorgeschrieben. Verfügt der Entwurfsverfasser in bestimmten Fachgebieten nicht über die notwendige Sachkunde, ist er verpflichtet, den Bauherrn darauf hinzuweisen und die Beauftragung eines geeigneten Fachplaners zu veranlassen.
Wir erstellen Brandschutzkonzepte* für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3. Darüber hinaus bieten wir Konzepte für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 an, Einschließlich Sonderbauten wie z.B. Industriebauten, Mittel- oder Großgaragen oder Verwaltungsgebäude. Sprechen Sie mit uns auch über das passende Brandschutzkonzept für Ihre Schule – gemeinsam finden wir die optimale Lösung.
Wir begleiten Sie zuverlässig in jeder Projektphase.
*in NRW nach § 54 BauO (3) im Einzelfall